FFP2-Maskenpflicht

10.09.2022

FFP2-Maskenpflicht

Nach dem aktuellen Infektionsschutzgesetz ist ab dem 1.10.22 das Tragen einer FFP2-Maske in Arztpraxen verpflichtend.

Wir möchten Sie daher - für einen reibungslosen Praxisbesuch bei uns - bitten, sich unaufgefordert an diese Vorgabe zu halten.

Sollten Sie Ihre Maske vergessen haben, so bieten wir Ihnen an, bei uns am Empfang eine zu erwerben.

Der Betrag von 2 Euro wird an das Hospiz Mülheim gespendet.

Vielen Dank.


Auszug Neufassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG):

„Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen: Ferner wird die FFP2-Maskenpflicht für Patienten und Besucher bundesweit auch in ambulanten medizinischen Einrichtungen wie Arztpraxen, Tageskliniken, Dialyseeinrichtungen oder bei Rettungsdiensten eingeführt, um insbesondere vulnerable Gruppen zu schützen.“

Quelle: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw36-de-infektionsschutzgesetz-903658


Für die Vollständigkeit sowie Aktualität der Angaben übernehmen wir keine Haftung.