10.09.2022
Nach dem aktuellen Infektionsschutzgesetz ist ab dem 1.10.22 das Tragen einer FFP2-Maske in Arztpraxen verpflichtend.
Wir möchten Sie daher - für einen reibungslosen Praxisbesuch bei uns - bitten, sich unaufgefordert an diese Vorgabe zu halten.
Sollten Sie Ihre Maske vergessen haben, so bieten wir Ihnen an, bei uns am Empfang eine zu erwerben.
Der Betrag von 2 Euro wird an das Hospiz Mülheim gespendet.
Vielen Dank.
Auszug Neufassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG):
„Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen: Ferner wird die FFP2-Maskenpflicht für Patienten und Besucher bundesweit auch in ambulanten medizinischen Einrichtungen wie Arztpraxen, Tageskliniken, Dialyseeinrichtungen oder bei Rettungsdiensten eingeführt, um insbesondere vulnerable Gruppen zu schützen.“
Quelle: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw36-de-infektionsschutzgesetz-903658
Für die Vollständigkeit sowie Aktualität der Angaben übernehmen wir keine Haftung.