29.04.2024
Hygiene ist für den Behandlungserfolg elementar. Regelmäßig nehmen wir an Fortbildungen teil, um hohe Standards zu erfüllen.
Zum Nachweis der regelmäßigen Verpflichtung der regelmäßigen Fortbildung von Hygienebeauftragten gem. § 6 Abs. 1 HygMedVO NRW, nahm unser Dr. Frank Bidenharn am Refreshkurs erfolgreich teil.